Corona-Virus - Maßnahmen des Bezirks Niederbayern

Nachfolgend finden Sie die aktuellen Regelungen für den Parteiverkehr der Sozial- und Hauptverwaltung des Bezirks Niederbayern, Besuchsregelungen in den Bezirkskrankenhäusern usw.
Wir bedanken uns für Ihr Verständnis.

Besuchsregelung in den Bezirkskrankenhäusern

Sehr geehrte Patientinnen und Patienten,
sehr geehrte Angehörige,
sehr geehrte Damen und Herren,

selbstverständlich sind Besuche wichtig – für die Patientinnen und Patienten, aber auch für Sie, die Angehörigen, Bekannten und Freunde. Oberste Richtschnur unseres Handelns ist das gesundheitliche Wohlergehen unserer Patientinnen und Patienten, Bewohnerinnen und Bewohner, aber auch unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie müssen wir daher das Infektionsrisiko Aller möglichst minimieren.

Bitte informieren Sie sich über die aktuellen Besuchsregelungen auf den Homepages der  Bezirkskrankenhäuser


Besuchsverbot bei

  • Krankheitssymptomen (Atemwege, Fieber, etc.) innerhalb der letzten 14 Tage
  • Kontakt zu einer Covid-19-infizierten Person innerhalb der letzten 14 Tage

Parteiverkehr Haupt- und Sozialverwaltung

Parteiverkehr ist  nach vorheriger telefonischer Absprache und unter Einhaltung der entsprechenden Schutzmaßnahmen möglich (Maskenpflicht, Abstand, Begrenzung auf 2 Personen).
Unsere Sachbearbeiter stehen Ihnen telefonisch, per E-Mail sowie schriftlich selbstverständlich weiterhin zur Verfügung.

Telefon 0871 97512-100 (Vermittlung)
Telefax 0871 97512-190 (Sozialverwaltung), 0871 97512-529 (Hauptverwaltung)


Thermalbäder

Die aktuellen Regelungen für die Thermalbäder in Bad Füssing, Bad Griesbach, Bad Birnbach, Bad Gögging und Bad Abbach finden Sie hier: