Klimaneutralität
Im Bayerischen Klimaschutzgesetz (BayKlimaG) vom 23. November 2020 wurde das Ziel verankert, dass die Behörden und Einrichtungen der unmittelbaren Staatsverwaltung des Freistaates Bayern bis zum Jahr 2030 eine klimaneutrale Verwaltung erreichen sollen (Art. 3 Abs 1 BayKlimaG). Den kommunalen Gebietskörperschaften wird empfohlen, entsprechend Art. 3 Abs. 1 zu verfahren (Art. 3 Abs. 3 BayKlimaG).
Der Bezirk Niederbayern geht mit gutem Beispiel im Klimaschutz voran und erkennt den Klimaschutz als zentrale Zukunftsaufgabe an. So wurde die Verwaltung in der 26. Sitzung des Bezirksausschusses vom 14. September 2021 beauftragt, für den Bezirk und seine Einrichtungen einen Aktionsplan Klimaneutralität im Jahr 2030 entsprechend Art. 3 Abs. 3 BayKlimaG zu erarbeiten. Als ersten Schritt wurde dem Referat für Bauen und Klimaschutz die Aufgabe zugeteilt, den IST-Zustand zu erfassen. Für die erstmalige Erstellung der Energie- und Treibhausgasbilanz wurde der Bezirk Niederbayern von der Firma FutureCamp unterstützt.
Klimabilanz 2022 (1,63 MB)
Am 13.12.2022 hat der Bayerische Landtag die Neufassung des bayerischen Klimaschutzgesetzes beschlossen und die bayerischen Klimaziele verschärft – nun soll die unmittelbare Staatsverwaltung das Ziel der Klimaneutralität bis zum Jahr 2028 erreichen (Art. 3 Abs. 1 BayKlimaG), Bayern soll bis spätestens 2040 klimaneutral sein (Art. 2 Abs. 2 BayKlimaG).