Ambulante Psychiatrie
Neben der stationären und teilstationären Versorgung in den psychiatrischen Kliniken und Krankenhäusern des Bezirks sowie der ambulanten Betreuung in den dazugehörigen psychiatrischen Institutsambulanzen übernimmt der Bezirk den überwiegenden Teil der Kosten der sozialpsychiatrischen Dienste und Suchtberatungsstellen im Rahmen der ambulanten Eingliederungshilfe. Gefördert werden zudem Inklusionsbetriebe, Zuverdienst- und Beschäftigungsprojekte ebenso wie Werkstätten, Wohnheime, Tagesstätten und ambulant betreutes Wohnen für Menschen mit seelischer Behinderung.
Der Bezirk Niederbayern setzt sich dafür ein, ein engmaschiges Netz an niederschwelligen, bedarfsgerechten und wohnortnahen Hilfen zu gestalten. Als gesamtgesellschaftliche Aufgabe bleibt, psychische Erkrankungen bzw. Suchterkrankungen weiter aus der Tabuzone zu holen, damit noch mehr Menschen die Hilfen erhalten, die sie zur Genesung, zum Erhalt der Lebensqualität und zur dauerhaften Teilhabe am gesellschaftlichen Leben brauchen.
Kontakt
Bezirk Niederbayern
Sozialverwaltung
Geschäftsstelle Planungs- und Koordinierungsausschuss
Am Lurzenhof 15
84036 Landshut-Schönbrunn
0871 97512-401
Förderrichtlinien des Bezirks Niederbayern
Psychosoziale Suchtberatungsstellen
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Sozialpsychiatrische Dienste
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Tagesstätten und freizeitpädagogische Maßnahmen für Menschen mit seelischer Behinderung
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Zuverdienstprojekte für Menschen mit seelischer Beeinträchtigung
Download (5,45 MB)
Richtlinie der bayerischen Bezirke zur Förderung von Maßnahmen zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (Freizeit-, Bildungs- und Begegnungsmaßnahmen)
Download (28 KB)
- Betreutes Wohnen von Menschen mit Behinderung in Gastfamilie
Richtlinien
Download (814 KB)
Qualitätshandbuch
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Anbieter
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