Hinweise zur Annahme von elektronischen Rechnungen
Was ist eine eRechnung?
Eine Rechnung ist elektronisch, wenn sie in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird, das ihre automatische und elektronische Verarbeitung ermöglicht. (Art. 5 Abs. 2 Satz 2 BayEGovG)
Welche elektronischen Rechnungen werden angenommen?
Es werden Rechnungen im Format ZUGFeRD 2.0 und XRechnung angenommen.
Werden auch reine PDF-Rechnungen angenommen?
Eine Rechnung als reiner PDF-Anhang einer E-Mail gilt nicht als eRechnung, wird aber vom Bezirk Niederbayern nach Rücksprache angenommen und verarbeitet.
Wie werden elektronische Rechnungen und PDF-Rechnungen übermittelt?
Die Übermittlung erfolgt per Email an dedizierte E-Mail-Adressen.
Halten Sie bitte vorab Rücksprache mit Ihrem Sachbearbeiter des Bezirks Niederbayern.