Lieferkettensogfaltspflichtengesetz (LkSG)

Zum 01.01.2023 ist das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft getreten. Das Gesetz schafft einen rechtlichen Rahmen und regelt die unternehmerische Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltschutz in globalen Lieferketten. Dazu zählen unter anderem: 

  • der Schutz vor Kinderarbeit, Zwangsarbeit und Diskriminierung,
  • der Schutz vor Landraub,
  • der Arbeits- und Gesundheitsschutz,
  • das Recht auf faire Löhne,
  • das Recht, Gewerkschaften zu bilden,
  • der Schutz vor umweltrechtlichen Verstößen.

Ab dem 01.01.2024 wurde das Gesetz für Unternehmen mit mindestens 1.000 Mitarbeitenden ausgeweitet. Damit unterliegt der Bezirk Niederbayern seit dem 01.01.2024 bei der Ausübung seiner Tätigkeit, insbesondere im Bereich der Bezirkskrankenhäuser (Ausnahme Maßregelvollzug) dem LkSG.

Als Gebietskörperschaft des öffentlichen Rechts ist der Bezirk Niederbayern in besonderem Maße dem Gemeinwohl verpflichtet und bekennt sich zu den sich daraus ergebenden rechtlichen und ethischen Verpflichtungen, die Ausdruck in der Grundsatzerklärung (gem. §6 Abs. 2 LkSG) des Bezirk Niederbayern findet.

Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber leisten einen wichtigen Beitrag zur Aufdeckung und Ahndung von Missständen. Sie übernehmen Verantwortung für die Gesellschaft und sorgen mit entsprechenden Hinweisen dafür, dass Rechtsverstöße aufgedeckt, untersucht, verfolgt und unterbunden werden.  

Dementsprechend hat der Bezirk Niederbayern einen internen Meldeweg eingerichtet, der für alle Bezirkskrankenhäuser (mit Ausnahme des Maßregelvollzugs) gilt.

Dazu können Sie jederzeit potenzielle oder nachweisliche Verstöße gegen die Vorgaben des LkSG entweder postalisch an

Bezirk Niederbayern
Helga Stierstorfer
–Menschenrechtsbeauftragte–
Am Lurzenhof 15
84036 Landshut

oder

melden.  

Die wichtigsten Informationen zum Beschwerdeverfahren sind in der Verfahrensordnung für das Beschwerdeverfahren nach LkSG geregelt.