Unterbringung volljährig gewordener Flüchtlinge

Niederbayerns Bezirkstagspräsident begrüßt angekündigte Kostenübernahme

Freyung/Landshut. Der niederbayerische Bezirkstagspräsident Dr. Olaf Heinrich begrüßt die Ankündigung der Bayerischen Staatsregierung, 50 Prozent der Kosten für die Unterbringung volljährig gewordener Flüchtlinge in der Jugendhilfe zu übernehmen. "Wenn diese Zusage umgesetzt wird, werden die Kommunen in Niederbayern um rund 10 Millionen Euro entlastet", betont Heinrich.

Die Bezirke müssen aktuell für unbegleitete Flüchtlinge, die nach der Vollendung des 18. Lebensjahres weiterhin in Maßnahmen der Jugendhilfe betreut werden, die gesamten Kosten tragen. Im Jahr 2016 sah der Haushaltsansatz des Bezirks Niederbayern für ehemalige unbegleitete Minderjährige, die trotz Volljährigkeit in der Jugendhilfe verbleiben und vom Bezirk zu finanzieren sind, 16 Millionen Euro vor. Der Bezirk Niederbayern hat für das Haushaltsjahr 2017 Kosten in Höhe von 20 Millionen Euro eingeplant. "Wir rechnen im kommenden Jahr mit durchschnittlich rund 340 unbegleiteten Personen in der Jugendhilfe, der Durchschnitt im laufenden Jahr liegt bei rund 240 Personen", so Heinrich.

"Es ist in meinen Augen richtig und sinnvoll, dass der Freistaat nur einen Teil der Kosten übernimmt. Denn die Entscheidungen, wer in eine kostengünstigere Einrichtung umzieht, in der eine geringe Betreuungsintensität vorherrscht, kann nur das jeweilige Landratsamt treffen. Es wäre ein Systemfehler, wenn vor Ort alleine über die Kosten entschieden würde und die kompletten Kosten durch den Freistaat Bayern geschultert würden, ohne dass dieser Einfluss nehmen kann", argumentiert Dr. Olaf Heinrich.