Der Zwiefache zählt nun ganz offiziell zum immateriellen Kulturerbe Bayerns. Mitte November wurde er im Rahmen eines Festakts in die bayerische Landesliste immaterieller Kulturgüter aufgenommen. Das Kulturreferat des Bezirks Niederbayern hatte den Antrag stellvertretend für eine breite Trägerschaft gestellt: Eine unter zahlreichen Musikanten aus ganz Bayern durchgeführte Umfrage hatte im Vorfeld aufgezeigt, dass die Musikgattung im aktuellen Repertoire von Instrumentalmusik- und Gesangsgruppen fest verankert ist und auch auf Volkstanzveranstaltungen und Musikseminaren regelmäßig praktiziert wird.
Beim Zwiefachen handelt es sich um eine überlieferte, typische bayerisch-böhmische Musikgattung, die sowohl musiziert, getanzt als auch gesungen wird. Seine Besonderheit besteht im unregelmäßigen Wechsel zwischen Dreivierteltakt (Walzer) und Zweivierteltakt (Dreher). Zu den bekanntesten Beispielen gehören etwa „Unser oide Kath“ oder „Leit, Leit, Leitl miasst’s lustig sei“. Der früheste Quellennachweis im bayerischen Raum wird auf um 1740 datiert, der älteste Begriffsbeleg stammt von 1780. In zahlreichen erhaltenen Musikhandschriften verdichten sich die Belege seit dem frühen 20. Jahrhundert. Seit den 1930er Jahren wird der Zwiefache auch durch die einsetzende Volksmusikbewegung gepflegt und lässt sich seither im Repertoire zahlreicher Musikgruppen nachweisen. Er ist gegenwärtig in ganz Bayern sowie darüber hinaus äußerst populär und wird sowohl in der traditionellen Volksmusik als auch im modernen musikalischen Stilmix praktiziert.
Im Bild: Die Delegation aus Vertretern der bayerischen Bezirke und Volksmusikanten nahm die Auszeichnung aus der Hand von Kultusminister Dr. Spaenle (rechts) entgegen.