Unter der Leitung des stellvertretenden Behindertenbeauftragten des Bezirks Niederbayern, Bezirksrat Markus Scheuermann, fand vor kurzem das diesjährige Herbsttreffen der niederbayerischen Behindertenbeauftragten im Bezirkskrankenhaus (BKH) Straubing statt. Thomas Klement, Verwaltungsleiter des BKH Straubing, führte gemeinsam mit Ärztin Galina Danilowa die Behindertenbeauftragten durch die Klinik und stellten die Einrichtung vor.
Anschließend diskutierten die Behindertenbeauftragten über einen niederbayernweiten Aktionsplan Inklusion sowie zum geplanten PsychKHG (Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz) mit Krisendienst. Das neue PsychKHG soll das Bayerische Unterbringungsgesetz ablösen, das von seiner Regelungsstruktur und Begrifflichkeit zu sehr einem polizeirechtlichen Ansatz verhaftet ist. Aus diesem Grund sei das PsychKHG überfällig, so Scheuermann, ein Inkrafttreten sei aber leider erst zum 1. Januar 2019 geplant. In diesem Gesetz wird neben Regelungen zu Zwangsmaßnahmen und Fixierungen auch eine Krisenintervention für Menschen geregelt.
Bislang können Menschen in akuten psychischen Krisen nur in einigen wenigen Regionen Bayerns auf Hilfesysteme zurückreifen, die auf eine entsprechende Notfallversorgung spezialisiert sind. Durch eine qualifizierte ambulante Hilfe könnte in vielen Fällen eine stationäre psychiatrische Behandlung vermieden werden. Für die erfolgreiche Installation eines Krisendienstes sei zudem eine Kostenbeteiligung durch den Freistaat Bayern erforderlich. Wenn mit dem Aufbau der Krisendienste und -netzwerke noch vor Inkrafttreten des Gesetzes begonnen werden soll, müsse die Finanzierung baldmöglichst geregelt werden.
Bildunterschrift: Die niederbayerischen Behindertenbeauftragten diskutierten am Bezirkskrankenhaus Straubing über das Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz.
Im Bild: Verwaltungsleiter Thomas Klement (5. v. l.), Bezirksrat Markus Scheuermann (daneben), Ärztin Galina Danilowa (davor Mitte), und Irmgard Kaltenstadler, Leiter der Sozialverwaltung des Bezirks Niederbayern (3. v. r.)