Mit Wirkung zum 1. Januar 2017 hat der Gesetzgeber die bisherigen drei Pflegestufen durch fünf Pflegegrade ersetzt. In der Neuauflage der vom Bezirk Niederbayern herausgegebenen Broschüre „Hilfe in Alten- und Pflegeheimen“ ist diese neue Regelung berücksichtigt. Der Bezirk Niederbayern ist überörtlicher Träger der Sozialhilfe
Die Publikation informiert über finanzielle Belange, die der Umzug in ein Alten- und Pflegeheim mit sich bringt, über allgemeine Grundsätze des Sozialhilferechts und den Einsatz von Einkommen und Vermögen. Eingegangen wird auch auf Leistungen der Pflegeversicherung bei stationärer Pflege, häuslicher Pflege und Kurzzeitpflege. Berechnungsbeispiele und ein Adressverzeichnis der Alten- und Pflegeheime in Niederbayern komplettieren den hilfreichen Ratgeber.
Die Broschüre ist kostenlos und kann unter Tel. 0871 97512-100 oder per E-Mail pressestelle@bezirk-niederbayern.de angefordert werden. Unter www.bezirk-niederbayern.de/publikationen steht sie als Download zur Verfügung.