In Rottenburg entstehen 15 neue Wohnheimplätze für Werkstattgänger

Sozialhilfeausschuss des Bezirks Niederbayern gibt grünes Licht für Umbau

Im Einzugsgebiet der Behindertenwerkstätte Rottenburg an der Laaber gibt es derzeit keine freien Wohnplätze. Hinzukommt, dass zwölf Werkstattgänger zwar noch von ihren Angehörigen betreut werden, diese aber die Betreuung aus Altersgründen nicht mehr lange bewerkstelligen werden können. Deshalb hatte der Elternbeirat der WfbM Rottenburg schon mehrfach auf den Handlungsbedarf in Sachen Wohnheimplätzen hingewiesen. Nachdem der Sozialhilfeausschuss des Bezirks Niederbayern im vergangenen Jahr bereits den Bedarf und das Raumprogramm genehmigt hatte, segneten nun die Ausschussmitglieder in ihrer Sitzung am Dienstag auch den Kosten- und Finanzierungsplan ab.

Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um den Umbau eines bestehenden Gebäudes auf dem ehemaligen Kasernengelände in Rottenburg, das bereits im Eigentum der Lebenshilfe Landshut ist. Die Stadt Rottenburg hat das Gelände rund um das ehemalige Kasernengelände städtebaulich zu einer Wohnsiedlung weiterentwickelt und das „Haus der Vereine“ wird von unterschiedlichen Gruppen genutzt, so dass hier bereits Kontakte zwischen den künftigen Bewohnern und nicht behinderten Menschen bestehen. Außerdem sind das Stadtzentrum sowie der Busbahnhof fußläufig erreichbar, weshalb dieser Standort den Bewohnern eine aktive Freizeitgestaltung ermöglicht.
„Der Standort ermöglicht soziale Inklusion und den Bewohnern die Teilnahme am öffentlichen Leben“, betonte Bezirkstagspräsident Dr. Olaf Heinrich.

In dem sanierten Gebäude sollen zwei Wohngruppen mit insgesamt 15 Einzelzimmern, darunter vier Zimmer für Rollstuhlfahrer, entstehen, in denen vor allem jüngere Menschen mit Behinderung untergebracht werden, die möglichst selbständig wohnen möchten, gleichzeitig aber die Struktur des stationären Wohnens brauchen. Gemeinschaftsräume wie Küche, Ess- und Wohnbereich ermöglichen eine Kombination aus privatem und sozialem Wohnen, bei dem die Kompetenzen der Bewohner bestmöglich gefördert werden können.

Die förderfähigen Gesamtkosten betragen 2.652.000 Euro. Der Bezirk übernimmt davon 10 Prozent, also 265.200 Euro. Weitere Zuschussgeber der Maßnahme sind das Sozialministerium und die Oberste Baubehörde mit jeweils 928.300 Euro. Der Eigenanteil der Lebenshilfe beträgt dadurch rund 530.500 Euro zuzüglich der nicht förderfähigen Kosten in Höhe von etwa 383.400 Euro.