Sozialausschuss des Bezirkstags von Niederbayern stimmt Errichtung und Finanzierung zu
Landshut. Mit dem Übergang der Zuständigkeit für die Hilfe zur ambulanten Pflege von den Landkreisen und kreisfreien Städten auf die Bezirke, haben die bayerischen Bezirke auch die Beratungspflicht übernommen. Der Sozialausschuss des Bezirkstags von Niederbayern setze sich bereits 2018 mit der Thematik auseinander und sprach sich für regelmäßige Vor-Ort-Beratung-Termine durch Bezirks-Mitarbeiter in den Kreisverwaltungsbehörden aus. Dieses Angebot ergänzt die telefonische bzw. schriftliche Beratung durch die Sozialverwaltung in Landshut.
Im Unterschied zu Niederbayern findet die Pflegeberatung in anderen Regierungsbezirken in Pflegestützpunkten statt. Um eine ähnlich wohnortnahe Beratung gewährleisten zu können, wäre in jedem der neun Landkreise eine eigene Beratungsstelle nötig – mit entsprechend hohem personellen und finanziellen Aufwand. Während die Schwerpunkte der Beratung durch den Bezirk bei der rechtlich-finanziellen Seite liegen, haben Angehörige bei der Fachstelle für Demenz und Pflege in Landshuter Netzwerk die Möglichkeit, sich über praktische Hilfen bei der Pflege von demenzkranken und pflegebedürftigen Menschen zu informieren. Der Landkreis und insbesondere die Stadt Landshut bekundeten bereits Interesse an der Errichtung eines Pflegestützpunktes unter Beteiligung des Bezirks Niederbayern.
Ende November 2020 hat das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege eine zusätzliche Fördermöglichkeit für Pflegestützpunkte geschaffen. So kann seit dem 1. Januar eine Landesförderung von 20.000 € jährlich für kommunale Mitarbeiter in den Pflegestützpunkten beantragt werden.
Die Gesamtkosten des niederbayerischen Pflegestützpunktes verteilen sich zu je einem Drittel auf Pflegekasse, Krankenkasse sowie die kommunale Seite mit Stadt und Landkreis sowie der Bezirk Niederbayern.
Unter dem Vorsitz von Bezirkstagspräsident Dr. Olaf Heinrich stimmte der Sozialausschuss des Bezirkstags von Niederbayern in seiner Sitzung am 09.03.2021 nun zu, sich zu einem Drittel des nach Anrechnung staatlicher Fördermittel auf den kommunalen Träger entfallenden Anteils der Kosten für einen niederbayerischen Pflegestützpunkt in Landshut zu beteiligen. Bedingung ist, dass der Pflegestützpunkt beim Landshuter Netzwerk angesiedelt wird. Zudem sollen Anfragen fachübergreifend gebündelt werden und bei wachsendem Bedarf die bestehenden Strukturen und Prozesse gegebenenfalls weiter ausgebaut, damit die Schaffung von Parallelangeboten durch „Satelliten“ vermieden wird.
„Mit der Einrichtung eines niederbayerischen Pflegestützpunktes beim Landshuter Netzwerk geht der Bezirk den richtigen Weg. Weitere Pflegestützpunkte in Niederbayern sind nicht erforderlich, was auch das Ergebnis der Landräte-Tagung war. Ich kann berichten, dass sich beispielsweise der Passauer Landrat Raimund Kneidinger ausdrücklich für das Angebot der Vor-Ort-Beratung durch den Bezirk in den Landkreisen bedankt hat“, so Bezirkstagspräsident Dr. Olaf Heinrich bei der Sitzung des Sozialausschusses.
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