Antworten auf finanzielle Fragen bei Pflegebedürftigkeit

Bezirkstagspräsident besuchte die Beratungsstelle „Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege“

Landshut. Der Eintritt in die Pflegebedürftigkeit ist für Betroffene und Angehörige ein tiefer Einschnitt ins Leben und kann große Herausforderungen mit sich bringen. Neben der Entscheidung, ob häusliche Pflege möglich ist oder die Pflege in einer stationären Einrichtung erforderlich, stellen sich viele rechtliche und finanzielle Fragen. Denn häufig reichen die Leistungen aus der Pflegeversicherung oder das Einkommen und Vermögen des Pflegebedürftigen nicht aus, um die Kosten zu decken. Die Beratungsstelle „Sozialhilfe – Hilfe zur Pflege“ informiert darüber, unter welchen Voraussetzungen der Bezirk Niederbayern diese Finanzierungslücke schließt.

Bezirkstagspräsident Dr. Olaf Heinrich besuchte die Beratungsstelle, um sich aus der täglichen Praxis berichten zu lassen. „Bei unserem Beratungsangebot geht es nicht um pflegerische Aspekte, sondern um monetäre, rechtliche Fragen“, erklärte Beraterin Tanja Häusler, die seit etwa einem Jahr diese Funktion ausübt. „Die Menschen suchen nach klaren Auskünften darüber, ob ihnen finanzielle Hilfen zustehen und wie sie diese bekommen können.“

„Das Angehörigen-Entlastungsgesetz hat seit seinem Inkrafttreten im Jahr 2020 große finanzielle Erleichterungen für unterhaltspflichtige Kinder mit sich gebracht“, so Bezirkstagspräsident Dr. Heinrich. „Etwa 90 Prozent seiner Haushaltsmittel wendet der Bezirk für die ‚Soziale Sicherung‘ auf. Wir leben in einer älter werdenden Gesellschaft. Entsprechend steigen die Ausgaben in diesem Bereich seit Jahren – mittlerweile bis an die Leistungsgrenze des Bezirks. Daher ist das Prinzip der Subsidiarität von größerer Bedeutung denn je. Es gebietet, dass öffentliche Hilfen erst dann gewährt werden, wenn sich Betroffene nicht selbst helfen können. Mit dem Beratungsangebot möchten wir Klarheit schaffen, damit die Menschen, die wirklich Unterstützung brauchen, diese auch bekommen.“

„Die meisten Menschen sind sehr dankbar dafür, zeitnah eine Auskunft zu bekommen – selbst dann, wenn keine Hilfen gewährt werden können und stattdessen eigenes Vermögen zur Kostendeckung herangezogen werden muss“, so Tanja Häusler. Pflegebedürftigkeit deute sich in vielen Fällen zwar oft im Vorfeld an. Aber sie treffe manche Menschen doch von einen Tag auf den anderen, weil beispielsweise etwas vorfällt, das deutlich macht, dass es ohne Pflege nicht mehr geht. „Neben telefonischer Beratung bieten wir Beratungstermine in den Landratsämtern an. Dennoch rufen die meisten Menschen lieber an – einfach, weil sie schnell eine Auskunft brauchen, ohne auf einen Vor-Ort-Termin warten zu müssen“, sagte Häusler. „Diese Erfahrung verdeutlicht, dass Mittel für stationäre Beratungsstellen wie beispielsweise Pflegestützpunkte besser direkt in die Hilfe zur Pflege investiert werden, statt eine umfangreiche und vor allem teure Infrastruktur zu unterhalten“, erwiderte Heinrich.

Neuauflage der Broschüren über die Hilfe zur Pflege

Wer sich vorab über die Hilfe zur Pflege des Bezirks Niederbayern informieren möchte, kann die neu aufgelegten Broschüren „Hilfe in Alten- und Pflegeheimen“ (stationäre Pflege) und „Hilfe zur ambulanten Pflege“ (häusliche Pflege) auf der Internet-Seite des Bezirks downloaden: www.bezirk-niederbayern.de/soziales/publikationen-soziales/
Als gedruckte Version kann die Broschüre kostenlos unter Tel. 0871 97512-100 oder per E-Mail an pressestelle@bezirk-niederbayern.de angefordert werden.

Infos zur Beratungsstelle „Sozialhilfe – Hilfe zur Pflege“ gibt es unter www.bezirk-niederbayern.de/sozialhilfeberatung-hzp/


Bildunterschrift: Bezirkstagspräsident Dr. Olaf Heinrich und Beraterin Tanja Häusler mit den neu aufgelegten Broschüren über „Hilfe zur Pflege“
Foto: Bezirk Niederbayern, Sabine Bäter