Photovoltaik-Anlagen und Landschaftsschutz

Bezirk Niederbayern bereitet den Weg für schnellere Genehmigungsverfahren von Freiflächen-Photovoltaikanlagen im Landschaftsschutzgebiet Bayerischer Wald 

Straubing. Der Ausbau der Erneuerbaren Energien ist für die Region von großer Bedeutung. Potenzielle Flächen für die Errichtung von Photovoltaikanlagen in Niederbayern liegen unter anderem im Landschaftsschutzgebiet Bayerischer Wald, das sich über etwa 231.000 Hektar erstreckt. Bisher waren Genehmigungen für bauliche Anlagen, die das Landschaftsschutzgebiet beeinträchtigen können, nur in besonderen Ausnahmefällen rechtlich möglich. Die einschlägige Verordnung Landschaftsschutzgebiet Bayerischer Wald (LSG-VO) sah für solche Fälle ein zeitaufwändiges Verfahren zur Befreiung von der LSG-VO oder die zumeist praktizierte Herausnahme der betreffenden Fläche aus dem Landschaftsschutzgebiet vor, was eine „Durchlöcherung“ und somit Nachteile für das Schutzgebiet zur Folge haben kann.

Bereits vor rund eineinhalb Jahren beschloss der Bezirkstag von Niederbayern, die Realisierung von Freiflächen-PV-Anlagen innerhalb des Landschaftsschutzgebietes Bayerischer Wald auf naturschutzfachlich unproblematischen Teilflächen zu erleichtern. Für die nötigen Änderungen in der LSG-VO führte die Regierung von Niederbayern mit den beteiligten Kommunen in den Landkreisen Regen, Freyung-Grafenau, Deggendorf, Straubing-Bogen und der kreisfreien Stadt Straubing ein Anhörungsverfahren durch, in dem zu Fragen, Einwänden und Wünschen Stellung genommen wurde.

Im Ergebnis wird durch die Änderungen der LSG-VO die Errichtung einer Freiflächen-PV-Anlage künftig ähnlich wie beispielsweise das Anlegen einer Langlaufloipe betrachtet. Das bedeutet, dass im Hinblick auf die LSG-VO für die Errichtung einer PV-Anlage in naturschutzfachlich unproblematischen Bereichen eine Erlaubnis der unteren Naturschutzbehörde ausreicht. Eine unter Umständen langwierige Befreiung von der LSG-VO oder Herausnahme der Fläche aus dem Schutzgebiet ist nicht mehr erforderlich. Ausgenommen davon sind sogenannte Ausschlussflächen wie beispielsweise der gesamte Nationalpark Bayerischer Wald und andere Naturschutzgebiete oder Bereiche, die weithin einsehbar und landschaftsprägend sind.

Der Bezirkstag fasste in seiner Sitzung am 18. März unter dem Vorsitz von Bezirkstagspräsident Dr. Olaf Heinrich den Beschluss, die Verordnung zur Änderung der LSG-VO zu erlassen.

Bezirkstagspräsident Dr. Heinrich: „Wir benötigen sicher auch in Zukunft einen Ausbau der regenerativen Energieerzeugung. Dem Ausbau der Photovoltaik kommt dabei eine wichtige Bedeutung zu. Mit dem nun gefassten Beschluss wird sichergestellt, dass das Landschaftsschutzgebiet nicht dauerhaft durchlöchert wird. Wenn die Anlagen eines Tages mal nicht mehr genutzt werden sollten, existieren keine herausgenommenen Flächen, die dann auch anderweitig außerhalb der Schutzgebietsverordnung genutzt werden könnten. Darüber hinaus wird mit dem neuen Verfahren die Genehmigung deutlich beschleunigt.“