Ein Besucher eine Stunde pro Tag pro Patient und Besuchsverbot im Neurologischen Zentrum Mainkofen
Landshut/Mainkofen/Passau. Wie in jedem anderen bayerischen Krankenhaus gilt auch in den psychiatrischen Einrichtungen des Bezirks Niederbayern (dem Bezirkskrankenhaus Landshut, dem Bezirksklinikum Mainkofen und dem Sozialpsychiatrischen Zentrum Mainkofen sowie dem Bezirkskrankenhaus Passau) folgende Besuchsregelung: Jeder Patient darf pro Tag nur einen Besucher für maximal eine Stunde empfangen. Auf gerontopsychiatrischen Stationen und im Fachpflegeheim des Sozialpsychiatrischen Zentrums Mainkofen gilt ein Besuchsverbot. Nicht möglich sind Besuche auch für Personen, die selbst unter Erkältungssymptomen (wie Halsschmerzen, Husten, Fieber) leiden, Kontaktperson zu einem COVID-19-Fall sind oder sich in den vergangenen 14 Tagen in einem Risikogebiet gemäß RKI aufgehalten haben (Informationen unter www.rki.de).
Im Neurologischen Zentrum des Bezirksklinikums Mainkofen gilt ein striktes allgemeines Besuchsverbot. Ausnahmen können nur nach telefonischer Vereinbarung gewährt werden (Tel. Nr. 09931 87-0, Vermittlung).
Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren sowie Personen mit Atemwegsinfektionen dürfen die genannten Einrichtungen zu Besuchszwecken nicht betreten.
Im Bild: Eingangsbereich des Bezirkskrankenhauses Landshut
Foto: Bezirk Niederbayern/Bäter