Freistaat setzt Förderung für Werkstattplätze für Menschen mit Behinderung aus – Bezirk muss Mehrkosten tragen
Landshut-Schönbrunn. Der Bezirk Niederbayern befürchtet erhebliche Mehrkosten bei der Finanzierung von dringend notwendigen Werkstattplätzen für Menschen mit Behinderung, weil sich der Freistaat Bayern sukzessive aus den Zuschüssen zurückzieht – und der Bezirk dies ausgleichen müsste. Der Sozialausschuss des Bezirkstags war sich am Dienstag deshalb einig, dass es bei dieser Frage ein bayernweit einheitliches Vorgehen braucht. Der Bezirk Niederbayern will diese „Angelegenheit von grundsätzlicher Bedeutung für alle bayerischen Bezirke“ deshalb dem Bayerischen Bezirketag sowie beim Zentrum Bayern Familie Soziales vortragen.
Im Kern geht es darum, dass das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales einen Antragsstopp für neue, ab 1.12.2020 zur Prüfung vorgelegte Werkstattprojekte beschlossen hat. Nicht gelöst ist allerdings die Frage, wie auf Seiten der bayerischen Bezirke mit nach dem 1.12.2020 neu anfallenden, dringenden Baumaßnahmen im WfbM-Bereich zu verfahren ist, zumal noch kein Zeitpunkt für eine Befristung des Antragsstopps bekannt ist.
Konkret heißt das für die Bezirke, dass sie die fehlenden Zuschüsse des Freistaats bei den davon betroffenen unaufschiebbaren Baumaßnahmen ohne staatliche Förderung vollständig über die Investitionskosten finanzieren müssten. Diese Verschiebungen vom Freistaat hin zum Bezirk belasten langfristig die Landkreise als Umlagenzahler erheblich. „Sollte der Freistaat seine Förderung nicht beibehalten und zeitnah auszahlen, führt dies in den nächsten Jahren zu massiven Erhöhungen der Bezirksumlagen“, betont Bezirkstagspräsident Dr. Olaf Heinrich, der es kritisiert, dass damit in Zukunft auf die gesamte kommunale Familie große finanzielle Mehrbelastungen zukämen.