Kultur-, Jugend- und Sportausschuss genehmigt Förderung von 24 Einzelmaßnahmen
Mainkofen/Landshut. Der Kultur-, Jugend- und Sportausschuss des niederbayerischen Bezirkstags stimmte in seiner Sitzung vom 29. Juli 2021 in Mainkofen unter dem Vorsitz von Bezirkstagsvizepräsident Dr. Thomas Pröckl Zuschussanträgen für die Denkmalpflege in Höhe von 270.917 Euro zu.
Der Vorsitzende betonte, dass die Förderung der Denkmalpflege in mehrfachem Sinne eine große Bedeutung habe. „Neben dem, dass man historische Baukultur erhält, ist die Denkmalpflege effektive Wirtschaftsförderung. Denn das investierte Geld kommt den heimischen Betrieben zu Gute wie etwa Baufirmen, Zimmerei- und Schreinerbetrieben, Malern und Restauratoren“, so Dr. Pröckl.
Bezirksheimatpfleger Dr. Max Seefelder erläuterte im Vorfeld der Abstimmung die Besonderheiten der für eine Förderung vorgeschlagenen Baudenkmäler und referierte über in Niederbayern vertretene Stilepochen. „Die in unserer Förderliste aufscheinenden Denkmalgruppen, ob Sakral- oder Profandenkmäler, stammen aus unterschiedlichen Stilepochen wie z. B. Spätgotik, Barock, Klassizismus. Der Vergleich mit historischen Bauten aus anderen europäischen Ländern zeigt: Auch in Niederbayern war man stilistisch stets auf der Höhe der Zeit“, so Seefelder.
Die Zuschüsse wurden für 24 Einzelmaßahmen nach den einschlägigen Richtlinien des Bezirks Niederbayern für Bau- und Kunstdenkmäler aus Mitteln des Bezirkshaushalts im Rahmen der Regelförderung genehmigt. Im Einzelnen fließen in die Stadt Passau 22.000 Euro; in die Landkreise: Deggendorf 2.530 Euro, Dingolfing-Landau 6.200 Euro, Kelheim 28.092 Euro, Landshut 153.150 Euro, Passau 13.500 Euro, Regen 30.000 Euro und Rottal-Inn 15.445 Euro.
Neue Förderpraxis in der Denkmalpflege
Was die künftige Förderung von Denkmalpflege-Objekten angeht, traf der Ausschuss eine grundlegende Entscheidung, nachdem es in der Vergangenheit immer wieder Förderüberschneidungen mit dem Entschädigungsfonds des Freistaates gegeben hatte. Dies hatte in der Praxis zur Folge, dass der Staat seinen Zuschuss um den Betrag reduziert hatte, den bereits der Bezirk gefördert hatte. Deshalb soll sich der Bezirk Niederbayern bei Denkmal-Instandsetzungen, für die der Entschädigungsfonds beansprucht wird, an der Förderung der substanzerhaltenden Kosten – und nicht wie bisher an den Kosten des denkmalpflegerischen Mehraufwandes – in einer Höhe von fünf Prozent beteiligten. Die maximale Förderhöhe wird auf 30.000 Euro begrenzt. Je nach Bedeutung einer Maßnahme ist im Einzelfall eine Sonderförderung in Höhe von 50.000 Euro möglich.