Bezirksausschuss stimmt Vertragsauflösung von Dr. Dietmar Eglinsky einstimmig zu
Landshut/Straubing. Bei seiner heutigen Sitzung in Straubing hat der Bezirksausschuss einstimmig beschlossen, den Vertrag von Dr. Dietmar Eglinsky, Chefarzt der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie am Bezirkskrankenhaus (BKH) Landshut, nicht zu verlängern. Der Hintergrund: Aufgrund eines Briefes der dem Chefarzt nachgeordneten ersten ärztlichen Führungsebene des Standorts Landshut war offensichtlich geworden, dass es in der Klinik erhebliche Kommunikationsdefizite und Führungskonflikte sowie zum Teil auch Meinungsverschiedenheiten über fachliche Therapieansätze gibt. Daraufhin wurde die Probezeit von Eglinsky bis zum 31. Juli 2019 verlängert. Die Störungen in den klinikinternen Abläufen konnten trotz eines Mediationsversuchs nicht ausgeräumt werden. Daher schlug die Bezirksverwaltung dem Bezirksausschuss vor, den Vertrag des Chefarztes nicht zu verlängern. Eglinsky wurde in der vergangenen Woche darüber informiert.
„Keine Fixierungen ohne richterliche Genehmigung“
Im Zuge dieser Entwicklung erhob der Chefarzt schwere Vorwürfe gegen das Bezirkskrankenhaus. Patienten sollen häufiger als notwendig an Betten fixiert worden sein.
Dazu nimmt der Ärztliche Direktor des BKH Landshut Prof. Dr. Hermann Spießl wie folgt Stellung:
1. In der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie des BKH Landshut werden keine Fixierungen ohne richterliche Genehmigung durchgeführt. Diese wird selbst dann eingeholt, wenn nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eine Genehmigung nicht erforderlich wäre, weil die Fixierung nicht den Zeitrahmen von einer halben Stunde überschreitet.
2. Fixierungen werden durch Ärzte angeordnet. Sie erfolgen stets erst nach der Ausschöpfung aller anderen deeskalierenden Maßnahmen bei meist hoch fremdaggressiven Patienten, seltener bei selbstverletzendem Verhalten und bei akuter Suizidgefahr.
3. Alle Fixierungen werden bezüglich Anlass, Art der Fixierung, Dauer und Besonderheiten von Ärzten und Pflegenden dokumentiert und in kurzen Zeitabständen bezüglich ihrer weiteren Notwendigkeit überprüft.
4. Eine Fixierung darf immer nur das letzte Mittel der Wahl sein und ist nur in seltensten Ausnahmefällen erforderlich. Vor einer Fixierung wird versucht, diese beispielsweise durch eine 1:1-Betreuung zu vermeiden. Ist die Fixierung dennoch erforderlich, erfolgt eine engmaschige Betreuung, in der Regel durch Sitzwachen. Im Jahr 2017 wurden 21 Patienten fixiert – bei 553 Aufnahmen bzw. 456 Patienten. 2018 wurden 28 Patienten fixiert – bei 536 Aufnahmen und 470 Patienten.
5. In den vergangenen 25 Jahren gab es keine rechtlichen Beanstandungen.
Externe Beratung geplant
Dennoch wird der Bezirk den aufgeworfenen Fragen aus Gründen der Qualitätssicherung und Transparenz nachgehen. Bezirkstagspräsident Dr. Olaf Heinrich: „Der Bezirk Niederbayern als Träger des BKH Landshut wird sich in der Frage, ob die praktizierte Behandlungsmethodik den heute gültigen fachlichen Standards entspricht, zusätzlich extern beraten lassen.“ Im Übrigen wurde bereits vor dem Mediationsversuch Prof. Dr. Franz Joseph Freisleder, einer der bedeutendsten deutschen Kinder- und Jugendpsychiater und seit 1997 Ärztlicher Direktor am kbo-Heckscher-Klinikum für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie in München, zu einem Gespräch zwischen Prof. Spießl und Dr. Eglinsky hinzugezogen. Dabei ging es um unterschiedliche Therapieansätze und den Umgang mit Zwangsmaßnahmen in der Kinder- und Jugendpsychiatrie. Freisleder bestätigte, dass sich das Vorgehen in der Heckscher Klinik nicht wesentlich von dem der Landshuter Klinik unterscheidet.
Im Bild: Das Bezirkskrankenhaus Landshut