Bezirksausschuss empfiehlt Genehmigung des Haushalts 2022

Stabiler Umlagesatz für Landkreise und kreisfreie Städte

Landshut. Im November wurde mit Vertretern der Parteien im Bezirkstag der Haushaltsentwurf 2022 für den Bezirk Niederbayern vorbesprochen. Auf der Grundlage dieses Gespräches hat die Verwaltung den Entwurf für den Haushaltsplan mit einem unveränderten Umlagesatz von 20 % erstellt. Unter dem Vorsitz von Bezirkstagspräsident Dr. Olaf Heinrich hat der Bezirksausschuss am 7. Dezember beschlossen, dem Bezirkstag zu empfehlen, den Haushaltsplan für das Jahr 2022 zu genehmigen. Mit 20 % bleibt der Umlagesatz für die Umlagezahler stabil. Der Bezirk Niederbayern finanziert seinen Haushalt über die Bezirksumlage und Ausgleichszahlungen des Freistaats Bayern. Die Bezirksumlage wird von den Landkreisen und kreisfreien Städten gemäß der Bezirksordnung erhoben.

Das Volumen des Verwaltungshaushalts beträgt 520,9 Mio. Euro und steigt um rund 15,1 Mio. Euro (+ 3,0 %) zum Vorjahr. Der Umlagebedarf steigt von 326,7 Mio. Euro um 11,9 Mio. Euro auf insgesamt 338,6 Mio. Euro. Die Umlagekraft steigt im Bezirk um 3,7 %. Trotz erheblicher Ausgabenminderung durch das Pflegereformgesetzt steigt der Zuschussbedarf im Sozialhaushalt um rund 12,5 Mio. Euro. Hauptursache hierfür sind jährlich steigende Kosten für die Unterbringung in Heimen und Förderstätten.
 
Die Ausgaben im Vermögenshaushalt betragen rund 8,5 Mio. Euro (Vorjahr: 11,7 Mio. Euro). Von diesen entfallen rund 2,9 Mio. Euro auf Baumaßnahmen und 2,5 Mio. Euro auf Investitionszuweisungen. Rund 1,8 Mio. Euro müssen für den Erwerb von beweglichen Sachen und immateriellen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens aufgebracht werden. Für die Kredittilgung sind circa 1,1 Mio. Euro veranschlagt. An den Verwaltungshaushalt ist eine Zuführung von rund 0,2 Mio. Euro vorgesehen. Zur Finanzierung der Ausgaben im Vermögenshaushalt sind eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage von 4 Mio. Euro und eine Kreditaufnahme von 3 Mio. Euro eingeplant.

„Der Umlagesatz bleibt stabil bei 20 %. Es ist zu erwarten, dass die Umlagekraft in den kommenden Jahren sinken wird, auch wenn der Freistaat Bayern den Städten und Gemeinden nochmals 50 % des Gewerbesteuerausfalls erstatten sollte. Diesem Einbruch wird der Bezirk Niederbayern durch den massiven Einsatz von Mitteln aus der allgemeinen Rücklage entgegenwirken“, unterstreicht Bezirkstagspräsident Heinrich.