Der Vollstreckungsplan für Bayern soll geändert werden
Landshut/Straubing. Das Bayerische Sozialministerium hat heute in einer Pressemitteilung bekanntgegeben, dass der Maßregelvollzug neu geordnet wird. Das hat auch Folgen für das Bezirkskrankenhaus (BKH) Straubing. Künftig soll jede forensische Klinik im Freistaat baulich und personell so ausgestaltet werden, dass die bislang in Straubing untergebrachten besonders behandlungs- und sicherungsbedürftigen Patienten aus ganz Bayern künftig in jeder Maßregelvollzugsklinik therapiert werden können. In Zukunft werden im BKH Straubing nur noch Patienten aus Niederbayern untergebracht. Straubinger Patienten, die zur Lockerung anstehen, sollen nach Möglichkeit zunächst noch in andere Bezirkskliniken verlegt und dort bis zur Entlassung gelockert werden. Straubing wird nach einer Übergangszeit dann zu einer Maßregelvollzugseinrichtung mit demselben Versorgungsauftrag wie alle anderen bayerischen Maßregelvollzugseinrichtungen. Die Forensik Niederbayern hat künftig zwei gleich konzipierte Standorte: Straubing und Mainkofen.
Die Mitarbeiter wurden heute in einem Schreiben durch die Bezirksverwaltung über die geplante Neuausrichtung informiert. Gemeinsam mit dem Amt für Maßregelvollzug und externen Experten soll der Bezirk Niederbayern dem Sozialministerium bis November ein Konzept für die Neuausrichtung des Bezirkskrankenhauses Straubing vorlegen. Dieses bildet die Grundlage für die Änderung des Vollstreckungsplans in Niederbayern.