Bezirkstagspräsident Dr. Olaf Heinrich begrüßt die aktuellen Entwicklungen in Bezug auf den sich abzeichnenden Erhalt der EEG-Förderung für kleine Wasserkraftanlagen
Nach dem vom Bundeskabinett zunächst verabschiedeten Entwurf eines Gesetzes zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor sollte es für kleine Wasserkraftanlagen bis 500 kW Leistung künftig keine EEG-Einspeisevergütung mehr geben.
Ohne eine durch das EEG gesicherte Mindestvergütung hätte für viele anstehende Generalsanierungen aber die Finanzierungsgrundlage und Zukunftsperspektive gefehlt.
Die vorhandenen Anlagen wären dann weder modernisiert noch sofort zurückgebaut worden.
„Die Vernunft hat gesiegt“, freut sich Bezirkstagspräsident Dr. Olaf Heinrich über das Umschwenken der Ampel-Koalition. Ein angeführtes Argument war, dass die kleine Wasserkraft keinen nennenswerten Beitrag zur Stromerzeugung leiste. „Ich habe in meinem Schreiben an den Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Robert Habeck deutlich darauf hingewiesen, dass in Bezug auf die regionale Energieversorgung diese heimische und klimaneutrale Ressource seit über 100 Jahren zuverlässig hohe Beiträge erbringt und einen wertvollen Beitrag für den Klimaschutz leistet“, so Dr. Heinrich.
Nach dem Energieatlas der Bayerischen Staatsregierung ist die Wasserkraft noch heute der bedeutendste erneuerbare Energieträger Bayerns, gerade in den Grenzlandkreisen des Bayerischen Waldes gibt es viele Kommunen, die heute noch bilanziell rein über die regionale Wasserkraft über 100 Prozent versorgt werden.
Wie Bezirkstagspräsident Dr. Olaf Heinrich betont, ist ohne die Wasserkraft die Energiewende nicht zu stemmen.
„Unser Einsatz hat sich gelohnt. Die nunmehrige Einigung der Regierungsfraktionen trägt zum Erreichen der Klimaschutzziele bei und verliert sich nicht in der Unterscheidung von guter und schlechter erneuerbarer Energie“, zeigt sich Dr. Heinrich zufrieden.
Foto: Simone Kaschner, Freyung