Experten referieren über Herausforderungen im Maßregelvollzug
Straubing. Vieles hat sich im Bezirkskrankenhaus Straubing in den vergangenen Jahren verändert. Die Klinik fungiert nach Vorgabe des Freistaat Bayerns nicht länger als zentrale Hochsicherheitseinrichtung für den Maßregelvollzug, baute eine forensisch-psychiatrischen Ambulanz auf und schaffte Behandlungsmöglichkeiten für suchtkranke Straftäter. Einige Stationen wurden umstrukturiert, andere neu gegründet. Eine Herkulesaufgabe. Doch der Transformationsprozess zeigt Erfolge, die Verantwortlichen sind zufrieden. Über ihre Erkenntnisse und viele weitere Aspekte rund um die Unterbringung von Patienten im Maßregelvollzug sprachen am Mittwoch Experten verschiedener Fachrichtungen beim 2. Ostbayerischen Forensisch-Juristischen Symposium im Bezirkskrankenhaus Straubing. Es fand unter maßgeblicher Mitwirkung des Landgerichts Regensburg statt.
Bezirksrat Johannes Spielbauer begrüßte in Vertretung des Bezirkstagspräsidenten Dr. Olaf Heinrich die rund 120 Teilnehmer. Den Anfang als Referent machte einer, der wie kaum ein anderer über die praktischen Auswirkungen der Transformation berichten kann: Pflegedirektor und Sicherheitsbeauftragter Walter Blüml. Das Resultat der Umstrukturierung lasse sich ihm zufolge bereits sehen. Schwerwiegende Übergriffe auf Mitarbeiter seien zurückgegangen. Es habe lediglich einen Lockerungsmissbrauch seit der Umstrukturierung gegeben. Bei einer Einrichtung dieser Größe sei dies statistische gesehen ein sehr guter Wert. Die Beschäftigten erhielten stetig mehr Routine bei ihren neuen Aufgaben und könnten auf die individuellen Bedürfnisse der Patienten besser reagieren – eine Win-Win-Situation.
Den zweiten Vortrag hielt der Ärztliche Direktor des Bezirksklinikums Straubing, Prof. Dr. Joachim Nitschke. Er legte den Fokus vor allem die Prävention von Gewalttaten. Denn: Es sei keinesfalls erwiesen, dass Menschen mit einer psychischen Krankheit im Vergleich zur Gesamtbevölkerung mehr Straftaten begingen. Deshalb brauche es Präventionsstellen – auch in Niederbayern. „Schließlich ist Präventionsarbeit Opferschutz“, so Prof. Dr. Nitschke.
Ein Thema, das das Bezirkskrankenhaus seit einigen Jahren beschäftigt, bekam auf dem Symposium besondere Aufmerksamkeit: die Öffnung der Klinik für suchtkranke Straftäter, also Patienten, die von einem Gericht nach § 64 StGB verurteilt wurden. Der stellvertretende Ärztliche Leiter des Bezirksklinikums Straubing, Dr. David Janele, referierte über eine jüngst verabschiede Reform des § 64 StGB aus psychiatrisch-sachverständiger Perspektive – übrigens an seinem vorletzten Arbeitstag in Straubing vor einem Stellenwechsel nach Erlangen. Über die juristischen Auswirkungen der Reform sprach Oliver Wagner, Vorsitzender Richter am Landgericht Regensburg. Beide stimmten überein, dass die Reform des § 64 StGB ein zweischneidiges Schwert sei. Sie sieht im Kern eine engere Auslegung des §64 StGB vor, was die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt erschwert. Dies soll die forensischen Kliniken entlasten.
Laut Dr. Janele könne die Reform durchaus Früchte tragen. Sie könne allerdings auch dazu führen, dass Behandlungsbedürftige künftig durchs Raster fallen. Oliver Wagner teilte diese Ansicht und äußerte Bedenken, dass Straftäter dadurch ihren Drogenkonsum eher verheimlichen könnten als ihn offen zu kommunizieren.
Als letztes stand das Thema §§ 109 StVollzG auf der Tagesordnung. Grob gesagt können sich dadurch Patienten, aber auch Häftlinge über ihre Haftumstände beschweren. Dr. Daniel Hanke, Richter der Strafvollstreckungskammer, nannte zunächst einige Beispiele, etwa die Haltung von Wellensittichen. Problematisch bei Beschwerden sei häufig das sprachliche Niveau und die Nicht-Kenntnis der Lebensumstände Patienten. Sein Appell: Die Einrichtungen sollten dem Gericht genügend Informationen über die Lebenslagen der Antragsteller geben.
Dies nahm der letzte Referent des Symposiums, Dr. Dietmar Wirtz, Oberarzt am Bezirkskrankenhaus Straubing, als willkommene Anregung für seine persönliche Arbeit. Er nahm sich das Thema Beschwerden aus klinischer Perspektive an – und betrat damit weitgehend Neuland, weil es kaum Literatur gebe, so Dr. Wirtz. Aus seiner persönlichen Erfahrung beschwerten sich vor allem Patienten mit Persönlichkeitsstörung oder Suchtkrankheit. Das Feld sei im Klinikalltag allerdings kein großes. Lediglich sechs Anzeigen nach §§ 109 StVollzG habe es im vergangenen Jahr gegeben.
Die Teilnehmer waren sich einig, dass das Symposium durch und durch gelungen sei. Es habe die bereits sehr gute Zusammenarbeit zwischen Bezirkskrankenhaus Straubing und der Justiz intensiviert und weiter gestärkt.