Geplante Benachteiligung der kleinen Wasserkraftanlagen im EEG 2023 so nicht hinnehmbar

Bezirkstagspräsident Dr. Olaf Heinrich

Der Entwurf zum novellierten Erneuerbare-Energien-Gesetz stößt bei Bezirkstagspräsident Dr. Olaf Heinrich aufgrund der Einschränkungen für kleine Wasserkraftanlagen auf massive Kritik.

Nach dem vom Bundeskabinett verabschiedeten Entwurf eines Gesetzes zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor, soll es für kleine Wasserkraftanlagen bis 500 kW Leistung künftig keine EEG-Einspeisevergütung mehr geben.

Die Rahmenbedingungen für die kleinen Wasserkraftwerke verschlechtern sich dadurch drastisch, was das Aus für viele Anlagen auch in Niederbayern bedeuten könnte. Modernisierungsmaßnahmen sowie neue Inbetriebnahmen würden dadurch deutlich erschwert.

„Im aktuellen Kontext der Energiewende und Versorgungssicherheit bei gleichzeitiger erforderlicher Importunabhängigkeit halte ich diesen Entwurf gerade in Bezug auf die kleinen Wasserkraftanlagen für völlig verfehlt. Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Robert Habeck betont einerseits die Wichtigkeit von Erneuerbare-Energien-Anlagen, andererseits benachteiligt und beschädigt er die Wasserkraft-Branche. Das halte ich für paradox und nicht hinnehmbar“, so Dr. Heinrich.

Auch die kleinen Wasserkraftanlagen leisten einen wertvollen Beitrag für den Klimaschutz, sie tragen verlässlich einen CO2-freien Beitrag zur Grundlastsicherung bei.
In Bezug auf die regionale Energieversorgung bringt die kleine Wasserkraft seit über 100 Jahren hohe Beiträge. Gerade in den Grenzlandkreisen des Bayerischen Waldes gibt es viele Kommunen, die heute noch bilanziell rein über die regionale Wasserkraft über 100 Prozent versorgt werden. Alleine im Landkreis Regen deckt die kleine Wasserkraft 80 Prozent der Haushalte ab. Diese Beiträge würden – sollte der Gesetzesentwurf tatsächlich umgesetzt werden – ohne Not wegfallen und müssten substituiert werden.

Das Vorgehen kann auch nicht damit begründet werden, dass kleine Wasserkraftanlagen gewässerökologisch unverträglich seien, schließlich müssen die Betreiber die ökologische Verträglichkeit über die Einhaltung der Maßgaben des Wasserhaushaltsgesetzes nachweisen. Auch treten ökologische Schäden bei modernisierten Anlagen nachweisbar kaum mehr auf.

Bezirkstagspräsident Dr. Olaf Heinrich unterstützt daher Bestrebungen, wonach das Gesetz im vorliegenden Entwurf im Bundestag so nicht verabschiedet werden darf.
„Vorrangig sollte das Erreichen der Klimaschutzziele sein und nicht, sich in der Unterscheidung von ‚guter‘ und ‚schlechter‘ erneuerbarer Energie zu verlieren“, betont Dr. Heinrich.
Aus diesem Grund hat er in einem Schreiben an Bundesminister Habeck auf die seines Erachtens erheblichen Unstimmigkeiten hingewiesen und im Sinne von günstigem, dezentral erzeugtem Strom aus kleiner Wasserkraft um ein korrigierendes Eingreifen ersucht.


Foto: Simone Kaschner, Freyung