Informationsveranstaltung über rechtliche und finanzielle Aspekte der ambulanten Pflege
Pflegebedürftigkeit ist ein tiefer Einschnitt im Leben und stellt sowohl Betroffene als auch Angehörige vor große Herausforderungen. Die Leistungen der Pflegekassen in Deutschland sind auf gesetzliche Höchstbeträge begrenzt und reichen oft nicht aus, um die gesamten Kosten der häuslichen Pflege zu decken. Bei einem Pflegebedarf, der aus den Leistungen der Pflegeversicherung oder anderen Leistungen nicht mehr gedeckt werden kann, erbringt der Bezirk Niederbayern Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII.
Die „Beratungsstelle Sozialhilfe – Hilfe zur Pflege“ der Sozialverwaltung des Bezirks Niederbayern informiert in einer Informationsveranstaltung über die rechtlichen und finanziellen Aspekte, die die Versorgung eines pflegebedürftigen Menschen in häuslicher Umgebung mit sich bringt, sowie über die Voraussetzungen für einen Anspruch auf Hilfe zur Pflege durch den Bezirk Niederbayern.
„Sozialhilfe bei Pflegebedürftigkeit – Hilfe zur ambulanten Pflege“
am Donnerstag, 12. Mai 2022, 14:00 – 15:30 Uhr,
mit anschließender Fragerunde (Ende voraussichtlich um 17:00 Uhr)
im Festsaal des Bezirksklinikums Mainkofen, 94469 Deggendorf
Die Teilnahme ist kostenlos. Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist, bitten wir um frühzeitige Anmeldung unter formulare.bezirk-niederbayern.de/frontend-server/form/provide/861/ oder telefonisch unter 0871 97512-450.
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