Bezirk Niederbayern fördert Gründung einer Fachschule für Heilerziehungspflege. Fachkräftemangel als große Herausforderung bei Kriseninterventionsstelle von Eingliederungshilfe und Jugendhilfe
Straubing / Landshut. In der 38. Sitzung des Bezirksausschusses haben die Mitglieder des Gremiums unter dem Vorsitz von Bezirkstagspräsident Dr. Olaf Heinrich beschlossen, dem Caritasverbandes Landshut e.V. eine Förderung für die Implementierung einer Fachschule für Heilerziehungspflege am Standort Landshut zu gewähren. Der Caritasverband Landshut e. V. hat bereits entsprechende Planungen für eine noch zu gründende Fachschule für Heilerziehungspflege und Heilerziehungspflegehilfe in Landshut unternommen. Laut Caritas kann die Aufnahme des Schulbetriebes noch in diesem Jahr erfolgen. Um dieses Vorhaben realisieren zu können, ist der Projektträger mit einem entsprechenden Förderantrag an den Bezirk Niederbayern herangetreten. Mit dem gefassten Gremiumsbeschluss wird eine Anschubfinanzierung in Höhe von 5.000 Euro monatlich gewährt. Die Förderung beginnt ab dem 01.09.2023 bis zur staatlichen Anerkennung der Fachschule, jedoch längstens für die ersten drei Betriebsjahre. Bezirkstagspräsident Dr. Olaf Heinrich: „Seit Jahren steigt der Personalmangel im pädagogischen Bereich der Behindertenhilfe. Bisher gab es für Interessierte wenige Möglichkeiten zum Quereinstieg. Durch die Kooperation mit dem Caritasverband Landshut e.V. und der Gründung einer Fachschule für Heilerziehungspflege wollen wir mittelfristig zusätzliche Fachkräfte gewinnen und diesen Menschen eine langfristige Perspektive bieten. Vor allem durch die schulische Ausbildung von Fachpersonal am Standort Landshut wird vielen Kindern eine dringend notwendige Individualförderung ermöglicht werden. Auch der Bezirk selber sucht in seinem Landshuter Bezirkskrankenhaus Heilerziehungspfleger, die wir aus den zukünftigen Absolventen der neuen Schule gewinnen wollen.“
Lösungssuche für Kriseninterventionsstelle in Niederbayern
In der Sitzung des Bezirksausschusses vom 29. März 2022 wurde die Verwaltung beauftragt sich mit dem Thema einer gemeinsamen Kriseninterventionsstelle von Eingliederungshilfe und Jugendhilfe zu befassen. In einem ersten Konzeptpapier wurde von vier Gruppen mit je vier Plätzen als Überlegungsgrundlage für sogenannte „systemsprengende“ Kinder- und Jugendliche ausgegangen. Eine Kriseninterventionsstelle hätte insbesondere folgende Funktion einer temporären Aufnahme bis zum Finden einer geeigneten Einrichtung und der Befähigung der aufnehmenden Einrichtung durch professionelles Überleitungsmanagement. Ausgehend von den Erfahrungen bestehender Einrichtungen mit vergleichbaren Angeboten und dem dafür notwendigen Personal, erscheint es derzeit unrealistisch eine Einrichtung in der genannten Größe mit bis zu 16 Plätzen zu realisieren. Vielmehr wurden Gespräche mit Trägern bestehender Einrichtungen aufgenommen um gegebenenfalls nach Wegen der Angebotserweiterung an den bestehenden Einrichtungen zu suchen. Erforderlich für das Funktionieren einer Kriseninterventionsstelle sind des Weiteren die erforderlichen Anschlussplätze nach der Clearingphase. Da infolge des Fachkräftemangels teilweise sogar bestehende Wohnheimgruppen geschlossen werden mussten, bringt gerade dieser Aspekt zusätzliche Herausforderungen mit sich. Gleichwohl hält der Bezirk Niederbayern an seinen Bemühungen fest, zusammen mit der Jugendhilfe und den Einrichtungsträgern nach Lösungswegen zu suchen. Insbesondere die Minimierung wirtschaftlicher Risiken muss für potentielle Einrichtungsträger bedarfsgerecht gelöst werden.
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