In der gestrigen Sitzung des niederbayerischen Bezirksausschusses diskutierten die Mitglieder des Gremiums über die drohenden Konsequenzen der „Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie“ (PPP-RL)
Straubing. Mit dem Tagesordnungspunkt „Auswirkungen der Richtlinie Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik“ stand bei der 33. Sitzung des Bezirksausschusses unter dem Vorsitz von Bezirkstagspräsident Dr. Olaf Heinrich ein Thema zur Diskussion, das derzeit Fachwelt und Betroffene umtreibt: Die Auswirkungen der „Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie“ (PPP-RL) auf die psychiatrische Versorgung bzw. auf die Pläne des Bezirks Niederbayern zur weiteren Dezentralisierung. Bereits Ende Juni hatte die CSU-Fraktion im niederbayerischen Bezirkstag einen Bericht beantragt, inwiefern die PPP-RL die Einrichtung einer psychiatrischen Tagesklinik in Straubing erschwert und wie dem entgegengewirkt werden kann.
Stefan Eichmüller, Leiter der Gesundheitseinrichtungen des Bezirks Niederbayern, erläuterte die Problematik: Mit der Richtlinie über die Ausstattung der stationären und teilstationären Einrichtungen der Psychiatrie und Psychosomatik habe der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) verbindliche Mindestvorgaben für die Ausstattung des für die Behandlung erforderlichen Personals für die psychiatrische und psychosomatische Versorgung bestimmt. Die mit dieser Richtlinie festgelegten verbindlichen Mindestvorgaben seien ab 2023 mit Sanktionen verbunden, sofern die für jede Berufsgruppe – also Ärzte, Psychologen, Pflegefachkräfte, Sozialpädagogen, Spezialtherapeuten, Physiotherapeuten – vorgegebenen Sollstunden nicht erreicht werden.
Bei erfolgloser Personalsuche oder Personalausfällen müsse das Behandlungsangebot der Bezirkskrankenhäuser zurückgefahren werden. In Zeiten gravierenden Fachkräftemangels würde der Bezirk wahrscheinlich gezwungen werden, die Bettenbelegung in seinen stationären Einrichtungen zu reduzieren. Andernfalls wären die Sanktionen für die Krankenhäuser wirtschaftlich nicht verkraftbar.
Für das Bezirkskrankenhaus (BKH) Landshut wären für die ersten beiden Quartale 2022 Sanktionszahlungen von über 1,5 Millionen Euro angefallen, rechnete Eichmüller vor. Im kommenden Jahr müssten mindestens 90 Prozent der Personalvorgaben erfüllt werden, um unangemessene Sanktionszahlungen zu verhindern. Das wäre im ersten Halbjahr 2022 zwar insgesamt übererfüllt worden, die Verteilung der einzelnen Berufsgruppen wäre aber von den starren Vorgaben der Richtlinie abgewichen.
Auch bezüglich der CSU-Anfrage, ob die PPP-RL durch eine fachliche und personelle Kooperation mit der forensischen Klinik in Straubing (Maßregelvollzug am BKH Straubing) und anderen Bezirkskrankenhäusern besser erfüllt werden könnte, konnte Eichmüller keine günstige Prognose abgeben. „Auch im Maßregelvollzug herrscht Personalknappheit, so dass keine Personalüberhänge zur Verfügung stehen.“ Auch ein gemeinsamer Personalpool mit „Springern“ sei aufgrund des Fachkräftemangels kaum zu realisieren und würde zudem von den Krankenkassen nicht finanziert werden.
Sofern der G-BA keine entsprechenden Änderungen an der Richtlinie vornimmt, sind auch die Pläne des Bezirks zur weiteren Dezentralisierung der psychiatrischen Versorgung aller Voraussicht nach nicht zu realisieren, da jeder weitere wohnortnahe Standort – also beispielsweise auch die angedachte Tagesklinik in Straubing – die Personalnot und damit das wirtschaftliche Risiko weiter erhöhen würde. Gerade mit Blick auf die kleinen Einrichtungen hat die Gesundheitsministerkonferenz der Länder deshalb dringend eine Änderung der Richtlinie eingefordert. Ob der unabhängige G-BA diesem Wunsch entsprechen wird, ist derzeit völlig offen. Der Beschluss zur Weiterentwicklung der Regelungen ist bis zum 30. September 2022 zu erwarten.
„Die in der PPP-RL vorgesehenen Sanktionen drohen unsere bisherigen Erfolge für die wohnortnahe psychiatrische Versorgung in Niederbayern zunichte zu machen“, kommentierte Bezirkstagspräsident Dr. Olaf Heinrich den aktuellen Sachstand. Es bestehe die reale Gefahr, dass Pläne des Bezirks für neue Standorte, wie einer Tagesklinik in Straubing, nicht realisiert werden können. Schlimmer noch – sogar der Betrieb der psychiatrischen Institutsambulanzen wie beispielsweise der beiden Außenstellen der Kinder- und Jugendpsychiatrie des BKH Landshut in Zwiesel und Waldkirchen wäre erheblich erschwert, so Heinrich. „Ich kann mich nur der Forderung der Gesundheitsministerkonferenz anschließen und dringend um Nachbesserung bitten.“
Positive Entwicklung des Krisendienstes Psychiatrie Niederbayern
Dass die Nachfrage nach schneller Hilfe in psychischen Krisen groß ist, zeigte der Bericht über den Krisendienst Psychiatrie Niederbayern. Am 1. März 2021 startete die Leitstelle in Landshut mit der kostenlosen, bayerweit einheitlichen Telefonnummer 0800 655 3000. Im Laufe des vergangenen Jahres haben sich die Anrufzahlen kontinuierlich auf bis zu 1.000 Anrufe pro Monat gesteigert, verdeutlichte Stefan Eichmüller in seinem Bericht für das Jahr 2021.
„Manchmal reicht ein Telefonat mit einer Beraterin bzw. einem Berater aus dem Krisendienst-Team nicht aus. 2021 wurden 7,8 Prozent der Anrufe direkt zur weiteren Behandlung weitervermittelt“, so Eichmüller. Hinzu kämen die Empfehlungen für eine weitere Behandlung oder Therapie, die das Krisendienst-Team gegenüber mehr als 40 Prozent der Anrufenden ausgesprochen habe. „In diesen Fällen wird nicht nur an externe Organisationen vermittelt, sondern auch an die Gesundheitseinrichtungen des Bezirks Niederbayern wie etwa Psychiatrische Institutsambulanzen“.
Durch die Anrufzahlen aus den verschiedenen Landkreisen bzw. Städten ließen sich Hinweise darauf ableiten, wie der Bedarf für psychiatrische Hilfe regional verteilt sei. Die Stadt Landshut liege in der Statistik vorne, der Landkreis Regen sei das Schlusslicht. Der Landkreis Straubing-Bogen liege bei der Krisendienst-Nachfrage im Mittelfeld.
Seit Juni 2021, als der Bezirk Niederbayern das Angebot auf rund um die Uhr und 365 Tage im Jahr ausgeweitet hat, gingen an den Wochenendtagen annähernd genauso viele Anrufe ein wie an Werktagen. Die meisten Menschen riefen vormittags an, nur geringfügig weniger waren es zwischen 21 und 24 Uhr. „Obwohl Statistiken nicht viel über menschliche Schicksale aussagen können, die Zahlen zeigen doch deutlich, dass wir richtig lagen, die Erreichbarkeit des Krisendienstes Psychiatrie Niederbayern frühzeitig auszuweiten“, so der Bezirkstagspräsident.
Im Bild:
Das Bezirkskrankenhaus Landshut.
Foto: Sabine Bäter, Bezirk Niederbayern