Straubing. Der Bezirksausschuss hat sich heute bei seiner Sitzung im Institut für Hören und Sprache (IFH) in Straubing dafür ausgesprochen, die Öffentlichkeit über das Volksbegehren „Rettet die Bienen“ zu informieren. Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration hat dem von den Parteien ÖDP sowie Bündnis 90/Die Grünen und dem LBV (Landesbund für Vogelschutz) eingereichten Antrag auf Zulassung des Volksbegehrens „Artenvielfalt & Naturschönheit in Bayern – Rettet die Bienen!“ am 13. November 2018 stattgegeben. Der Gegenstand des Volksbegehrens ist im Bayerischen Staatsanzeiger vom 16. November 2018 bekannt gemacht. Die zweiwöchige Eintragungsfrist beginnt am Donnerstag, 31. Januar und endet am Mittwoch, 13. Februar 2019.
Ein Volksbegehren hat Erfolg, wenn es von mindestens zehn Prozent der Stimmberechtigten (ca. 950.000 Menschen) unterstützt wird. Ein erfolgreiches Volksbegehren ist dem Landtag zuzuleiten. Lehnt der Landtag den mit dem Volksbegehren verfolgten Gesetzentwurf ab, ist über diesen Gesetzentwurf ein Volksentscheid herbeizuführen.
Zulassung des Volksbegehrens - Bayer. Staatsanzeiger 16.11.2018