Telefonische Beratung selbstverständlich möglich
Aufgrund der aktuellen Corona-Situation finden die in den Landratsämtern Straubing-Bogen, Dingolfing-Landau, Kelheim und Freyung-Grafenau turnusmäßig durchgeführten Ortstermine der bezirklichen Beratungsstelle Sozialhilfe – Hilfe zur Pflege bis zunächst 19. April 2020 nicht statt.
Ebenfalls bis 19.04. zurückgestellt wird die ab dem 2. Quartal geplante Einführung der Beratungstage in den Landratsämtern Regen, Deggendorf und Rottal-Inn.
Dies gilt auch für die Beratungsstelle des Bezirks in der Sozialverwaltung in Landshut (Anlaufstelle auch für die Region Landshut).
Pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige aus ganz Niederbayern können sich aber gerne telefonisch beraten lassen (0871 97512-450) oder sich per E-Mail (sozialhilfeberatung-hzp@bezirk-niederbayern.de) an die Beratungsstelle wenden (Montag bis Donnerstag 9 – 15 Uhr, Freitag 9 – 12 Uhr und nach Vereinbarung). Unter Tel. 0871 97512-111 oder -114 kann vorab ein Termin für die telefonische Beratung vereinbart werden.
Weitere Informationen – auch über die Wiederaufnahme der Beratungstage vor Ort - unter www.bezirk-niederbayern.de/sozialhilfeberatung-hzp
Die Beratungsstelle informiert Betroffene über ihnen zustehende Leistungen im Rahmen der Sozialhilfe, Elternunterhalt, den Einsatz von Vermögen usw.. Bei der sog. „Erstberatung“ geht es um die rechtliche bzw. finanzielle Seite der Pflegebedürftigkeit – nicht zu verwechseln mit der Beratung der Pflegekassen. Um Verwechslungen vorzubeugen, entschied sich der Bezirk auch vor einiger Zeit für die Umbenennung in „Beratungsstelle Sozialhilfe – Hilfe zur Pflege.