Soziales
Das soziale Dach der Bundesrepublik Deutschland bietet weitreichenden Schutz; die Bezirke verstehen sich als Eckpfeiler unseres Sozialstaates.
Die Sozialhilfe hat die Aufgabe, dem Hilfeempfänger ein menschenwürdiges Leben zu ermöglichen. Der Bezirk Niederbayern unterstützt vor allem seine alten und pflegebedürftigen Mitbürger, seelisch, geistig und körperlich behinderte Menschen sowie Kriegsbeschädigte und deren Angehörige (Witwen und Waisen). Als überörtlicher Sozialhilfeträger garantiert er auch Beziehern geringer Einkünfte einen Altenheim- oder Pflegeplatz und fördert Werkstätten und Heime für Menschen mit Behinderung.
Die Ausgaben des Einzelplanes 4 “Soziales“ beanspruchen mit knapp 90 % den Löwenanteil des niederbayerischen Verwaltungshaushalts, wobei die Aufwendungen für Leistungen im Rahmen der “Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung“ sowie die Aufwendungen für die “Hilfe zur Pflege“ an erster Stelle stehen.
Zur Verwirklichung der Gleichstellung von Menschen mit Behinderung bestellt der Bezirkstag von Niederbayern Beauftragte für deren Belange.