Beratungsstelle Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege

Leistungen der  Pflegeversicherung sind auf gesetzliche Höchstbeträge begrenzt. Daher muss ein Pflegebedürftiger einen darüber hinaus gehenden Betrag für die Pflege aufbringen. Sofern die Voraussetzungen gegeben sind, können diese ungedeckte Kosten, vom zuständigen Sozialhilfeträger übernommen werden.

Ob bei der Pflege zu Hause, in alternativen Wohnformen oder im Heim – bei der Beratungsstelle des Bezirk Niederbayerns erfahren Sie, welche Leistungen Ihnen im Rahmen der Sozialhilfe zustehen. Bei dieser individuellen und vertraulichen „Erstberatung“ geht es um die rechtliche bzw. finanzielle Seite der Pflegebedürftigkeit – sie ist nicht zu verwechseln mit der Beratung der Pflegekassen.

Im Rahmen der Erstberatung erhalten Sie insbesondere Informationen zu folgenden Themen:
Antrag, Verwaltungsverfahren, Leistungen in der häuslichen Umgebung (Hilfe zur ambulanten Pflege), Leistungen in Heimen (Hilfe zur stationären Pflege), Sozialhilferechtliche Bedürftigkeit, Einsatz von Einkommen, Einsatz und Verwertung von Vermögen, Überleitung von Ansprüchen (z. B. Schenkungsrückforderungsansprüche), Elternunterhalt.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)


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0871 97512-111