Beratungsstelle Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege

Leistungen der  Pflegeversicherung sind auf gesetzliche Höchstbeträge begrenzt. Daher muss ein Pflegebedürftiger einen darüber hinaus gehenden Betrag für die Pflege aufbringen. Sofern die Voraussetzungen gegeben sind, können diese ungedeckte Kosten, vom zuständigen Sozialhilfeträger übernommen werden.

Ob bei der Pflege zu Hause, in alternativen Wohnformen oder im Heim – bei der Beratungsstelle des Bezirk Niederbayerns erfahren Sie, welche Leistungen Ihnen im Rahmen der Sozialhilfe zustehen. Bei dieser individuellen und vertraulichen „Erstberatung“ geht es um die rechtliche bzw. finanzielle Seite der Pflegebedürftigkeit – sie ist nicht zu verwechseln mit der Beratung der Pflegekassen.

Im Rahmen der Erstberatung erhalten Sie insbesondere Informationen zu folgenden Themen:
Antrag, Verwaltungsverfahren, Leistungen in der häuslichen Umgebung (Hilfe zur ambulanten Pflege), Leistungen in Heimen (Hilfe zur stationären Pflege), Sozialhilferechtliche Bedürftigkeit, Einsatz von Einkommen, Einsatz und Verwertung von Vermögen, Überleitung von Ansprüchen (z. B. Schenkungsrückforderungsansprüche), Elternunterhalt.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)


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Wichtige Hinweise

Allgemeine Hinweise:
Bitte beachten Sie: In laufenden Sozialhilfefällen kann kein Beratungsgespräch erfolgen. Sollte also bereits ein Sozialhilfeantrag (telefonisch oder schriftlich) gestellt worden sein, ist ab diesem Moment der zuständige Sachbearbeiter Ihr Ansprechpartner. 

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass auch bei persönlichen Terminen keine Hilfestellung beim Ausfüllen und Zusammentragen der Unterlagen im Rahmen der Sozialhilfeberatung erfolgen kann. Die Sozialhilfeantragsunterlagen werden hierfür mit einem Begleitschreiben mit entsprechenden Hinweisen, welche Nachweise beizulegen sind, verschickt.

Vertragliche Ansprüche:
Durch die Beratungsstelle Hilfe zur Pflege werden allgemeine Auskünfte über die möglichen Rechtsfolgen aus Übergabeverträgen im Rahmen der Beratung erteilt. Eine konkrete Rechtsberatung und verbindliche Beurteilung vertraglicher Vereinbarungen außerhalb eines Verwaltungsverfahrens erfolgt nicht.


Kontakt

zur Beratungsstelle Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege

0871 97512-111